Dies führt zu der entscheidenden Rolle der Unternehmen bei der Erklärung der Rolle atypischer Beschäftigungsarten und Faktoren im Zusammenhang mit strukturellen Verschiebungen der Arbeitskräftenachfrage auf der Grundlage von Qualifikationen, Technologie und Strukturwandel. Man kann argumentieren, daß die Unternehmen immer versuchen werden, die flexibelste verfügbare Beschäftigungsoption und den niedrigsten Lohn für die Beschäftigung von Arbeitnehmern zu nutzen, abhängig von der Nachfrage und dem Angebot an Arbeitskräften mit dem erforderlichen Qualifikationsprofil (Osterman 1987). Daher machen Unternehmen, die Entscheidungen bei der Einstellung von Arbeitskräften treffen, einen starken Unterschied in der tatsächlichen Relevanz atypischer und gering bezahlter Arbeit. Langfristig orientierte Standardverträge werden in Berufen, in denen eine lange Anstellung als notwendige Voraussetzung für eine produktive Beschäftigung aufgrund von Qualifikationsanforderungen und Fachwissen angesehen wird, d. h. in Berufen, die nicht leicht austauschbar sind, widerstandsfähiger sein. Bei nicht standardmäßigen Verträgen haben sich mittel- und langfristige Veränderungen einer gewissen Deregulierung am Rande des Arbeitsmarktes ergeben. Diese Änderungen waren bedeutsamer als gesetzesmäßige Änderungen des Standardarbeitsvertrags, d. h. kündigungsschutz.
Erstens wurden in den letzten drei Jahrzehnten, beginnend Mitte der 80er Jahre, befristete Arbeitsverträge schrittweise liberalisiert, wobei nur wenige kleinere Schritte Teile des Deregulierungspfades umkehrten. Derzeit sind befristete Verträge ohne Angabe eines triftigen Grundes in Deutschland für bis zu zwei Jahre mit der Möglichkeit von bis zu drei Verlängerungen legal. Seit 2000/01 ist es jedoch nicht mehr möglich, einen befristeten Vertrag mit demselben Arbeitgeber zu haben, wenn es in der Vergangenheit bereits eine befristete Beschäftigung gegeben hätte. Darüber hinaus ist seit Mitte der 2000er Jahre eine befristete Beschäftigung ohne Angabe eines triftigen Grundes grundsätzlich uneingeschränkt bei der Einstellung älterer arbeitsloser Personen und in den ersten Jahren einer Unternehmensgründung. Befristete Verträge sind natürlich auch in Fällen eines triftigen Grundes machbar. Im öffentlichen Sektor wird die projektbezogene Finanzierung oft als Grund dafür angesehen, Arbeitnehmer nur vorübergehend zu beschäftigen; und im akademischen Sektor erlauben spezifische Rechtsvorschriften längere Befristungen bis zu 12 Jahren.