IndustriAll Europe begrüßt den am 6. Februar zwischen der IG Metall und Südwestmetall unterzeichneten Tarifvertrag. Das Abkommen steht an der Spitze der Tarifverhandlungen und ist ein positives Beispiel für die Sozialpartner nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Arbeitszeit• Ab 2019 ein Recht für alle Vollzeitbeschäftigten mit mehr als 2 Jahren Betriebszugehörigkeit, ihre Wochenarbeitszeit für 6 bis 24 Monate auf 28 Stunden zu reduzieren. Nach Ablauf dieses Zeitraums haben die Arbeitskräfte das Recht, den Vorgang zu wiederholen. • Die vorübergehend reduzierte (28 Stunden) Wochenarbeitszeit wird auf 10 % der Erwerbsbevölkerung begrenzt. Beantragen mehr als 10 % der Arbeitnehmer eine Verkürzung der Arbeitszeit, Vorrang haben dann diejenigen, die Schichtarbeit, Pflege von Angehörigen oder kleinkinderfürsorge (bis 8 Jahre) leisten.• Die Arbeitgeber haben auch die Möglichkeit, Arbeitnehmer mit 40-Stunden-Verträgen zu beschäftigen (derzeit auf 18 %/13 % aller Verträge je nach Tarifregion festgelegt), aber die Betriebsräte werden mehr und stärkere Widerspruchsrechte haben, wenn die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 35,9 Wochenstunden über alle Arbeitnehmer hinausgeht. Die neue Vereinbarung der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg, die als Pilotvereinbarung für andere Tarifrunden in Deutschland gelten soll, ist ein positives politisches Signal für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Es zeigt, dass wir die Krisenzeit beenden und dass die Arbeitnehmer für ihre Rechte für einen fairen Anteil an der Erholung eintreten. Die Vereinbarung zeigt auch, dass die “Flexibilität” am Arbeitsplatz nicht nur von den Arbeitgebern, sondern auch von den Arbeitnehmern festgelegt werden sollte. Es gibt drei Hauptausleinen aus der Vereinbarung, die sich auf Löhne, Arbeitszeit und den so genannten Tariflohnzuschlag beziehen.
Tariflohnzuschlag oder 8 Tage Urlaub • Im Juli 2019 erhalten Arbeitnehmer eine Zahlung von 400 Euro und einen jährlichen Tarifzuschlag von 27,5 % ihres Monatslohns. • Ab 2019 können Arbeitnehmer mit Kindern bis zum Alter von 8 Jahren oder Personen, die sich um Verwandte kümmern oder in ungesunden Arbeitszeitmodellen wie Schichtarbeit, alternativ den Tariflohnzuschlag in 8 Tage Urlaub umwandeln. Zwei dieser acht Tage werden vom Arbeitgeber bezahlt. Löhne• Eine Lohnerhöhung von 4,3 % ab 1. April 2018 für alle Arbeiter und Auszubildenden. • Einmalige Zahlung für die Monate Januar, Februar und März 2018 in Höhe von 100 € für alle Arbeiter und Angestellten von 70 € für alle Auszubildenden. • Eine Zahlung im Jahr 2019 in Höhe von 400 € für alle Arbeiter und 200 € für alle Auszubildenden. Ab 2020 wird dieser Pauschalbetrag dauerhaft und tarifdynamisch sein (wird mit weiteren Lohnerhöhungen steigen). Dies ist zwar nur eine grundlegende Übersicht, weitere Details finden Sie auf der Website der IG Metall oder in englischer Sprache über diesen Link. Über den wegweisenden Charakter des Tarifvertrags, den die IG Metall in Baden-Württemberg in der Nacht vom 5. auf den 6.
Februar nach 13-stündigen Verhandlungen geschlossen hat, wurde viel berichtet. In diesem Artikel skizzieren wir die wichtigsten Takeaways..