Neben dem Kaufpreis gibt es jedoch zahlreiche weitere Kosten, über die wir Sie hier informieren werden. Im Folgenden gehen wir ausführlich auf die einzelnen Schritte ein und dokumentieren, welche Dokumente Sie für den erfolgreichen Import noch benötigen und/oder welche Sie beim Autokauf unbedingt berücksichtigen sollten. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen privat verkaufen, ist es wichtig, dem Käufer einen “verkauften, bewährten und genehmigten Empfang ohne Garantie” zu geben. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Verbraucher den Fehler machen, Verträge zu unterzeichnen, ohne sie vorher zu lesen. Sobald Sie jedoch einen Vertrag unterzeichnet haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Bedingungen einzuhalten, denen Sie zugestimmt haben. Dies ist besonders wichtig zu beachten, wenn Sie einen Autokaufvertrag für einen teuren Neu- oder Gebrauchtwagen unterzeichnen. Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug von einem privaten Verkäufer kaufen, kann der Verkäufer Sie bitten, eine Verkaufsrechnung zu unterzeichnen, die eine sehr vereinfachte Form des Autokaufvertrags ist. Es ist notwendig, dass die Verkäufer den Nachweis haben, dass die Fahrzeuge nicht mehr in ihrem Besitz sind, wenn die Fahrzeuge verlassen oder in Auffahrunfälle verwickelt werden sollen. Es dient auch als “rosa Slip” für die Käufer, bis der Papierkram abgeschlossen ist. Sobald das Fahrzeug im Ausland gekauft wurde, stellt sich die Frage der Überführung nach Österreich. Wird das Fahrzeug nicht auf einem Anhänger oder LKW transportiert, sondern nach Österreich gefahren, ist ein geeignetes Kennzeichen erforderlich. Autohäuser nutzen einen Autokaufvertrag oder einen Autoverkaufsvertrag, um einen Verkauf zu abschließen. Diese Verträge dienen als Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer.
Der beste Weg, den Vertrag zu verstehen, ist, sich dessen bewusst zu sein, was darin enthalten ist. Der Vertrag besteht in der Regel aus drei Teilen: Gibt es keine EU-Typgenehmigung für das Fahrzeug, so ist eine individuelle Genehmigung der für den Wohnort des Eigentümers zuständigen Landesprüfstelle erforderlich. In der Regel muss das Fahrzeug vorgelegt werden und den Bauvorschriften des österreichischen Kraftfahrzeugrechts oder den EU-Vorschriften entsprechen. Werden die entsprechenden Vorschriften nicht eingehalten, kann die Einzelgenehmigung verweigert werden. Die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat berechtigt den Inhaber nicht zu einer Einzelgenehmigung! Darüber hinaus ist eine positive Inspektion der Art. 57a (“Pickerl”) erforderlich, wenn dies in Österreich fällig gewesen wäre. Lohnt es sich, ein im Ausland gekauftes Auto nach Österreich zu importieren? Mehrwertsteuer: Wenn Sie ein neues Auto in der EU kaufen, zahlen Sie keine Mehrwertsteuer an den Händler im Ausland, sondern sie zahlen die Einkaufssteuer in Österreich in Höhe von 20 Prozent. Bei Gebrauchtwagen zahlen Sie die Mehrwertsteuer direkt an den ausländischen Händler. Sie werden jedoch feststellen, dass die meisten Händler sehr ehrlich sind.
Fehler, die im Kaufvertrag auftreten können, sind in der Regel Dateneingabefehler. Es ist immer in Ihrem besten Interesse, vor der Unterzeichnung zu überprüfen. NoVA (Standardverbrauchssteuer): Die NoVA ist bei der Erstzulassung in Österreich für Neu- und Gebrauchtwagen fällig. Die NoVA variiert je nach Alter und Modell. NoVA-Berechnungen können vom ÖAMTC durchgeführt werden. Wenn Sie verstehen, was in einem Kaufvertrag enthalten ist und wissen, was Sie suchen, können Sie den Vertrag in wenigen Minuten überprüfen. Denken Sie daran, Dass Sie nicht unterschreiben müssen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass das Autohaus schattige Praktiken betreibt, können Sie woanders einkaufen gehen. Bei Neufahrzeugen aus der EU oder einem Drittland oder gebrauchten Fahrzeugen aus einem Drittland muss stets die derzeit gültige NoVA-Berechnungsmethode angewandt werden, die auf DEN CO2-Emissionen und dem Fahrzeugwert basiert. Der unterzeichnete Käufer bestätigt den Erhalt des oben genannten Fahrzeugs gegen die Barsumme von ………., wobei dies der Preis ist, den der Käufer mit dem Verkäufer für das oben genannte Fahrzeug vereinbart hat, dessen Eingang der Verkäufer hiermit bestätigt. Es versteht sich, dass das Fahrzeug verkauft wird, wie gesehen, versucht und genehmigt durch den Käufer. Der Autoverkaufsvertrag, den Sie bei einem Autohaus unterzeichnen werden, ist viel komplexer, vor allem, wenn Sie den Kauf eines neuen Autos finanzieren.