Beide Tarifpakete enthalten “Härteklauseln”, d. h. bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit der drohenden Insolvenz können Arbeitgeber vorübergehende Abweichungen von den tariflichen Bestimmungen beantragen, um eine Insolvenz zu verhindern. Der DGB-BZA-Tarifvertrag enthält ferner eine “Öffnungsklausel”, die “dreigliedrige” Lohnvereinbarungen – d. h. zwischen Gewerkschaften, Zeitarbeitsfirmen und Verwenderunternehmen – ermöglicht, wenn diese für die Leiharbeitnehmer, die an diese Unternehmen geschickt werden, günstiger sind. Der DGB-Verhandlungsverband und die BZA haben am 20. Februar 2003 (DE0303202N) eine erste Rahmenvereinbarung zur Festlegung der “Eckpunkte” für ein Tarifpaket vereinbart. In der Vereinbarung wurden Standardlöhne für Leiharbeitnehmer festgelegt, und um den Grundsatz des gleichen Entgelts zu beachten, einigten sich die Tarifparteien darauf, dass Leiharbeitnehmer, die an Verwenderunternehmen geschickt wurden, in denen der tariflich vereinbarte Lohnsatz für Dauerbeschäftigte über dem Normalsatz für Leiharbeitnehmer lag, eine zusätzliche Vergütung erhalten sollten.
Die genaue Höhe dieser Zulagen sollte zwischen BZA und den in den betreffenden Sektoren organisierten Gewerkschaften getrennt ausgehandelt werden. Die übrigen Einzelheiten der Tarifverträge sollten bis zum 31. Mai 2003 abgeschlossen sein. Dass Leiharbeit nun tarifvertraglich geregelt ist, ist nicht nur für den traditionellen Zeitarbeitssektor relevant, sondern auch für Leiharbeitnehmer in den “Personal-Service-Agenturen”, die auf der Grundlage öffentlicher Ausschreibungen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) eingerichtet werden sollen, um Arbeitslose vorübergehend einzustellen und kurzfristig einzustellen (DE02222203N). Eine Voraussetzung für eine Zeitarbeitsfirma, einen Vertrag über die Leitung eines PSA zu erhalten, ist die Einhaltung eines Tarifvertrags. “Es gab zähe Verhandlungen”, sagte Thomas Bäumer, Vizepräsident des Bundesverbandes der Arbeitgeberverbände (BAP). Um einen Tarifvertrag zu erreichen, sind die Arbeitgeber an die Grenze der Belastungen des Unternehmens gegangen.