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Tarifvertrag hessen bewachungsgewerbe

05 Aug

Eine Härtefallklausel gibt es beispielsweise auch in der chemischen Industrie. Um gefährdete Arbeitsplätze zu sichern und/oder eine Standortumsiedlung zu verhindern, können die Tarifstandards auf Betriebsebene um bis zu 10 % gesenkt werden. Daher deuten die oben vorgelegten Beweise darauf hin, dass die Höhe der variablen Vergütung zwischen den verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmern sehr unterschiedlich ist. Diese Annahme steht im Einklang mit den Aussagen im Jahresbericht des WSI über Tarifverhandlungen (WSI-Tarifhandbuch 2007). DemBericht zufolge erhielten ungelernte und qualifizierte Arbeiter im Jahr 2005 deutlich geringere jährliche Zusatzzahlungen, die an Gewinnbeteiligungen und Boni (548 BZW. 1.131 EUR) gekoppelt waren, als es qualifizierte Angestellte (1.843)) und hochqualifizierte Fachkräfte (6.635 )€ waren. Die Antworten auf die WSI-Betriebsratsumfrage deuten jedoch darauf hin, dass rund 10 % aller Betriebe mit 20 oder mehr Beschäftigten 2004/2005 die in einem Tarifvertrag festgelegten regulären Lohnstandards nicht einhielten. Darüber hinaus wurden in etwa 7 % der Betriebe nicht genehmigte Ausnahmeregelungen in Bezug auf jährliche Bonuszahlungen und für andere Prämien in weiteren 4 % ausgewiesen. Die Unternehmen im NACE-Abschnitt O (90, 91, 92, 93) weichen den Angaben zufolge am häufigsten ab (24 %). Da Betriebsräte berechtigt sind, verbindliche Tarifstandards durchzusetzen, haben die Betriebsräte der betroffenen Unternehmen die Ausnahmeregelung offensichtlich stillschweigend akzeptiert. Mehrarbeitgeber-Tarifverträge betreffen im Allgemeinen keine Bonussysteme oder Bewertungssysteme, die auf der Individuellen- oder Konzernleistung basieren. In ausgewählten Dienstleistungsbranchen wie dem Geschäftsbankensektor und dem genossenschaftlichen Bankensektor können bis zu 8 % des individuellen Jahresgehalts auf individuelle oder gruppenbasierte Kriterien (DE0608029I) angewiesen sein.

Darüber hinaus ermöglicht eine Vereinbarung (die sogenannte Phoenix-Vereinbarung, DE0604029I) zwischen dem Arbeitgeberverband der metallverarbeitenden Industrie in Ostdeutschland (Ostmetall) und der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) eine Erhöhung des Grundlohns um bis zu 20 % je nach Leistung des einzelnen Arbeitnehmers.

 
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